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Gerade auf dem Arbeitsmarkt ändert sich die Lage ständig. Neue Vorschriften und Gesetze eröffnen neue Möglichkeiten oder müssen beachtet werden. Fehlende Information kann so buchstäblich teuer werden.
Auf dieser Seite finden Sie zuverlässig aktuelle Informationen rund um die Stellensuche, Personalvermittlung und den Arbeitsmarkt.
Hier einige Hinweise zur: Arbeit in den Niederlanden
Krankenversicherung
Am 1. Januar 2006 wurde in den Niederlanden das Zorgverzekeringswet (Zvw) eingeführt. Dieses neue Gesetz bildet die Grundlage eines vollkommen reformierten niederländischen Krankenversicherungssystems. Nach dem Zvw wird zum Beispiel nicht mehr zwischen Krankenkassenversicherten und privat Versicherten unterschieden. Das hat auch Folgen für alle, die in Deutschland wohnen und in den Niederlanden als Arbeitnehmer oder Selbständige arbeiten.
GRUNDVERSICHERUNG
Seit Einführung der Grundversicherung (basisverzekering) gibt es eine Krankenversicherung für Alle. Das gilt auch für Grenzgänger. Die Krankenversicherung besteht aus einem gesetzlich festgelegten Grundleistungskatalog, der etwa dem früheren Leistungsangebot der Krankenkassen entspricht. Sie schließen bei Ihrer Krankenkasse eine Versicherung ab, die neben der Grundversicherung aus einer Zusatzversicherung (aanvullende verzekering) bestehen kann. In den Niederlanden haben Sie und Ihre Familienmitglieder Anspruch auf medizinische Versorgung nach dem gesetzlichen Grundleistungskatalog und in Deutschland nach dem Grundleistungskatalog der deutschen Krankenversicherung.
WIE FUNKTIONIERT ES?
Sie sind verpflichtet, sich bei einer niederländischen Krankenkasse zu versichern. Dadurch haben Sie Anspruch auf alle Leistungen, die in Ihrer Police vorgesehen sind. Als Grenzgänger (grensarbeider) haben Sie auch Anspruch auf medizinische Versorgung nach dem Versicherungssystem in Ihrem Wohnland. Sobald die niederländische Krankenkasse Ihre Angaben verarbeitet hat, empfangen Sie den Vordruck E106. Mit diesem Vordruck können Sie sich bei einer deutschen Krankenkasse nach Wahl anmelden. Nachdem Sie sich bei den Krankenversicherungen in beiden Ländern angemeldet haben, erstattet die niederländische Krankenversicherung der deutschen Krankenversicherung die Kosten, wenn Sie in Deutschland medizinische Hilfe in Anspruch nehmen. Als Grenzgänger zahlen Sie nur der niederländischen Krankenversicherung Beiträge, während Sie in den Niederlanden und in Deutschland medizinische Versorgung in Anspruch nehmen können.
FAMILIENMITGLIEDER
Die deutsche Krankenkasse, bei der Sie sich mit dem Vordruck E106 angemeldet haben, stellt fest, welche Familienmitglieder bei Ihnen mitversichert sind. Ihre mitversicherten Familienmitglieder haben Anspruch auf medizinische Versorgung in Deutschland, können jedoch auch in den Niederlanden medizinische Versorgung bekommen. Dies ist über die Krankenkasse Agis möglich. Auf Antrag erteilt Agis einen Nachweis für die Inanspruchnahme medizinischer Versorgung in den Niederlanden. Ihre Familienmitglieder werden
— im Gegensatz zu Ihnen — beim College voor zorgverzekeringen (CVZ) registriert. Am Ende der Broschüre finden Sie die Adresse des CVZ.
ZUSATZVERSICHERUNG
Eine Zusatzversicherung (aanvullende verzekering) deckt Versorgung, die nicht im Grundleistungskatalog der Krankenversicherung aufgenommen worden ist. Sie können bei Ihrer Krankenversicherung für sich und für
Ihre eventuellen Familienmitglieder eine Zusatzversicherung abschließen. Die Krankenversicherungen bieten oft verschiedene Zusatzversicherungen, die vom Umfang und der Art der Erstattungen her sehr unterschiedlich sind. Daher ist es wichtig, sorgfältig zu prüfen, welche Versicherung am besten zu Ihrer Situation passt. Eine Zusatzversicherung ist oft nur erforderlich, wenn Ihre Familienmitglieder und Sie in den Niederlanden tatsächlich medizinische Versorgung in Anspruch nehmen.
Arbeit in den Niederlanden, Wohnsitz in Deutschland 11
Wenn Sie krank werden
Sie arbeiten als Arbeitnehmer in den Niederlanden und erkranken. Wo melden Sie sich krank?
Auch für Fehlzeiten und Krankengeld gelten in den Niederlanden andere Regeln und Verfahren.
KRANKMELDEVERFAHREN
Bei Krankheit ist es wichtig, dass Sie sich gemäß den geltenden Regeln krank melden. Ihr Arbeitgeber kann Sie näher hierüber informieren. Sie sollten sich unbedingt an diese Richtlinien halten, da der Arbeitgeber die Zahlung Ihres Arbeitsentgelts sonst vorübergehend einstellen kann. Normalerweise läuft das Verfahren so:
· Sie melden sich bei Ihrem Arbeitgeber krank. Sie rufen Ihren Vorgesetzten am ersten Krankheitstag an und teilen mit, was Ihnen fehlt. Anschließend meldet Ihr Arbeitgeber Sie beim Betriebsarzt oder dem arbeitsmedizinischen Dienst (Arbodienst) krank.
· Sie melden sich ebenfalls bei Ihrem deutschen Hausarzt krank. Ihr Hausarzt schickt Ihrer Krankenkasse eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Die Krankenkasse wiederum schickt dem niederländischen Arbodienst einen Vordruck E115.
· Ist der Arbodienst nicht bekannt, wird der E115 dem UW V in Heerlen übersandt. Hinten in der Broschüre finden Sie die Adresse.
· Während Ihrer Krankheit bleiben Sie mit Ihrem deutschen Hausarzt in Verbindung. Ihr Hausarzt informiert die Krankenkasse über Ihren Gesundheitszustand.
· Die Krankenkasse ihrerseits informiert den Arbodienst oder das UWV regelmäßig mit Hilfe eines Vordrucks El16 über Ihren Gesundheitszustand.
Sobald Sie genesen sind, melden Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber und Ihrem deutschen Hausarzt gesund. Die Krankenkasse schickt Ihnen danach einen Vordruck El 18, von dem der Arbodienst Ihres Arbeitgebers oder das UWV in Heerlen eine Kopie erhält.
LOHNFORTZAHLUNG ODER KRANKENGELD
Arbeitnehmern in den Niederlanden wird das Arbeitsentgelt bei Krankheit (teilweise) vom Arbeitgeber weitergezahlt. In manchen Situationen besteht Anspruch auf Krankengeld nach dem niederländischen Krankengeldgesetz (Ziektewet). Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihr Arbeitsentgelt bei Krankheit 104 Wochen lang weiterzuzahlen. Normalerweise handelt es sich in diesem Fall um 70% des zuletzt erzielten Bruttoentgelts. In vielen Tarifverträgen (CAO's) ist festgelegt, dass im ersten Krankheitsjahr 100% des Arbeitsentgelts fortgezahlt wird. Bei einer Schwangerschaft haben Sie als Arbeitnehmerin mindestens 16 Wochen lang Anspruch auf Lohnfortzahlung in Höhe von 100% Ihres letzten Bruttoentgelts.
Krankheitszeiten, die innerhalb von 4 Wochen aufeinander folgen, werden zusammengezählt. Wenn Ihr Vertrag während Ihrer Krankheit endet, bekommen Sie Krankengeld (ziekengelduitkering). Das Krankengeldgesetz ist also eine Art Auffangnetz, nach dem Personen bei Krankheit Einkommen beziehen. Sind Sie nach 104 Wochen, also fast zwei Jahren, noch immer (teilweise) arbeitsunfähig, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Leistung nach dem Gesetz über Arbeit und Einkommen nach Leistungsvermögen (WIA-uitkering).
Arbeitslos, was jetzt?
Angenommen, Ihr niederländischer Arbeitgeber muss Ihnen aufgrund der wirtschaftlichen Lage kündigen. Sie haben keine Arbeit mehr. Das ist eine schlimme Situation, vor allem wenn Sie nicht mit den niederländischen Regeln vertraut sind.
NIEDERLÄNDISCHE ODER DEUTSCHE ARBEITSLOSENLEISTUNG?
Wenn Ihnen als Grenzgänger (grensarbeider) gekündigt wurde und Sie sind nunmehr voll arbeitslos, haben Sie normalerweise Anspruch auf eine deutsche Arbeitslosenleistung. Obwohl Sie als Grenzgänger über die Arbeitnehmerversicherungen (werknemersverzekeringen) (Tabelle 4 auf Seite 6) nach dem niederländischen Arbeitslosengesetz (Werkloosheidswet, WW) versichert sind, entsteht nach den EU-Richthaien Anspruch im Wohnland. Ihre Leistung beruht auf dem Bruttoentgelt, das Sie in den Niederlanden verdient haben.
WAS SIE NUN TUN MÜSSEN
Wenn Sie als Arbeitnehmer in den Niederlanden arbeitslos werden, unternehmen Sie bitte die folgenden Schritte.
- Zunächst melden Sie sich mit dem Kündigungsschreiben Ihres Arbeitgebers beim UWV.
- Dort erhalten Sie einen Vordruck E301, mit dem Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit eine Arbeitslosenleistung beantragen.
- Die Feststellung des Leistungsanspruchs und der Leistungshöhe erfolgt nach deutschem Recht.
Wie hoch Ihre Arbeitslosenleistung ist und wie lange sie gezahlt wird, richtet sich somit nach den in Deutschland geltenden Regeln für Arbeitslose. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit.
TEILWEISE ARBEITSLOS
Wenn Sie teilweise arbeitslos werden, haben Sie Anspruch auf eine Leistung aus dem Land, in dem Sie arbeiten, Möglicherweise können Sie eine (anteilige) niederländische Arbeitslosenleistung (werkloosheidsuitkering) erhalten. Die Höhe dieser Leistung richtet sich nach Ihren persönlichen Umständen. Natürlich sind die geltenden Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen.
Und zu guter Letzt noch Folgendes: Eine niederländische Arbeitslosenleistung ist eine personengebundene Leistung. Die Höhe des Einkommens Ihres Partners wirkt sich daher nicht auf diese Leistung aus.
Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA)
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UWV - Postbus 8300 - NL-1005 CA Amsterdam
UWV - Postbus 2620 - NL-6401 MB Heerlen
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